Zusammen mit der Kehrichtabfuhr
Gebührenpflichtig - Abfallgebührenmarken/Sperrgutmarken:
Brennbare Gegenstände wie z. B. Besen, Schrubber, Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, Holzlatten, Kisten, Kleiderständer, Kleinmöbel, Koffer, Kunststoffgebinde, Plastik, Stühle aus Holz/Kunststoff, Styropor.
Was nicht: Unbrennbare Teile müssen vorab entfernt werden (z. B. Metallbeine eines Stuhls).
Das Material wird mit dem Hauskehricht duch die Firma Anton Saxer AG abgeführt.
Maximale Grössen: Hohlkörper/Möbel: 50 x 50 x 100 cm
Platten: 70 x 70 x 9 cm
Latten: 5 x 5 x 120 cm
Plastik: max. 50 Liter
Bis 5 kg = 1 Marke
Bis 15 kg = 2 Marken
bis 30 kg = 4 Marken
Wichtig: Noch brauchbare Gegenstände in der Brockenstube abgeben oder am Flohmarkt verkaufen.