Brennbar und unbrennbar
Alle grösseren Gegenstände gelten als Grobsperrgut: Balken, Holzbettgestelle, Einwegpaletten, Fauteuils, Sofas, Holzleitern, Matratzen, Schränke, Ski & Snowboards, Teppichrollen, Tische, Türen, Wohnwände, defektes Geschirr, Fensterglas, Erde, Lavabos, Spiegel-/türen, Steine, Ziegel.
Was nicht: Metallteile jeglicher Art --> Metallabfuhr.
Elektrogeräte, Pneus --> Verkaufsstellen
Grosse Mengen Styropor --> Entsorgungsstellen
Blumenkästen aus Eternit --> Sondermüll
Bei der Bereitstellung keine Verkehrsbehinderung verursachen!
Wichtig: Noch brauchbare Gegenstände in der Brockenstube abgeben oder am Flohmarkt verkaufen.
Max. Grössen: 30 kg pro Gegenstand
bis 5 kg = 1 Abfallgebührenmarke
bis 15 kg = 2 Marken
bis 30 kg = 4 Marken